IN WELCHEM FALL MÜSSEN SIE MIT EINER MPU RECHNEN?

  • wenn sie wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß auffällig waren (auch unter 1,6 Promille)
  • wenn es Auffälligkeiten im Alltag gab und evtl. ein abhängiger Alkoholkonsum vorliegt ( MPU nach der Therapie und Abstinenz
  • wenn die Einnahme oder eine Abhängigkeit von illegalen psychoaktiven Substanzen vorliegt / Bsp.weise: Cannabis, Amphetamin, Kokain,......)
  • Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen.
  • oder bei der Annahme eines hohen Aggressionspotential, das die Fahreignung in Frage stellt
  • wenn von Ihnen mehrere Ordnungswidrigkeiten im Zentralregister gespeichert sind und z. Bsp. 8 Punkte erreicht wurden
  • wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde

           Mobil: 0160 9683 8931

 

          Ablauf der MPU