IN WELCHEM FALL MÜSSEN SIE MIT EINER MPU RECHNEN?
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wenn sie wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß auffällig waren (auch unter 1,6 Promille)
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wenn es Auffälligkeiten im Alltag gab und evtl. ein abhängiger Alkoholkonsum
vorliegt ( MPU nach der Therapie und Abstinenz
- wenn die Einnahme oder eine Abhängigkeit von illegalen psychoaktiven Substanzen vorliegt / Bsp.weise: Cannabis, Amphetamin, Kokain,......)
- Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen.
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oder bei der Annahme eines hohen Aggressionspotential, das die Fahreignung in Frage stellt
- wenn von Ihnen mehrere Ordnungswidrigkeiten im Zentralregister gespeichert sind und z. Bsp. 8 Punkte erreicht wurden
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde
Mobil: 0160 9683 8931